SchVV 1995
1. Schulveranstaltungen bis zu einem Tag
Es können durchgeführt werden:
- Lehrausgänge
- Exkursionen
- Wandertage, Sporttage
- Berufspraktische Tage bzw.
- Berufspraktische Wochen (davon einzelne Tage, wenn noch nicht verbraucht)
Ausmaß:
Schulstufen/ Schulart |
Ausmaß (bis zu 5 Stunden) |
Ausmaß (mehr als 5 Stunden) |
Vorschulstufe 1. und 2. Schulstufe . |
in dem unter Bedachtnahme auf die Anforderung des LP erforderlichen Ausmaß |
|
3. und 4. Schulstufe | je Schulstufe 13 *) | *) |
5. bis 8. Schulstufe | je Schulstufe 9 | je Schulstufe 2 |
Polytechnische Schule | 10 | 4 |
*) = in der 3. und 4. Schulstufe darf jeweils 1 der 13 Veranstaltungen länger als 5 Stunden dauern. |
Durchführung:
Ziel, Inhalt und Dauer sind vom Schulleiter oder den von ihm bestimmten Lehrer festzulegen.
Erziehungsberechtigte: Information über Dauer, Kosten, usw.
Erste-Hilfe-Leistung muss gewährleistet sein.
Begleitpersonen:
Als Leiter ein vom Schulleiter beauftragter Lehrer. Zusätzlich zum Leiter: Lehrer oder geeignete Personen:
- bis zur 4. Schulstufe bei mehr als 15 Schülern: eine weitere Begleitperson
- ab der 5. Schulstufe: bei Schulveranstaltungen mit
– überwiegend leibeserziehlichen Inhalten: ab 12 Schülern je eine weitere Begleitperson
– überwiegend projektbezogenen Inhalten: ab 17 Schülern je eine weitere Begleitperson
– überwiegend sprachliche Schwerpunkte: ab 23 Schülern je eine weitere Begleitpersonweitere zusätzliche Begleitpersonen: Der Schulleiter kann im Hinblick auf Sicherheit und pädagogischen Ertrag weitere Begleitpersonen bestellen.
2. Mehrtägige Schulveranstaltungen
Es können durchgeführt werden:
- Berufspraktische Wochen
- Sportwochen (z.B. Winter-, Sommersportwochen)
- Projektwochen (z.B. Wien-Aktion, Musikwochen, Ökologiewochen, Intensivsprachwochen, Kreativwochen, Schüleraustausch, Fremdsprachenwochen)
Ausmaß:
Schulstufe/Schulart Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe |
Ausmaß in Kalendertagen – – |
3. und 4. Schulstufe | insgesamt 7 |
5. bis 8. Schulstufe *) . . . |
insgesamt 28 (an Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung insgesamt 35, davon mindestens 7 Tage mit Schwerpunktbezug) |
Polytechnische Schule | 15 |
*) = von den mehrtägigen Schulveranstaltungen ist im Zeitraum der 5. bis 8. Schulstufe mindestens eine Veranstaltung bewegungsorientiert durchzuführen. |
Voraussetzung:
Für Schulveranstaltungen, die eine Klasse einbeziehen, ist die Teilnahme von mindestens 70 % der Schüler der Klasse erforderlich.
Bezieht sich die Veranstaltung auf Unterrichtsgegenstände in Schülergruppen, so ist die Teilnahme von zumindest 70 % der Schüler der Schülergruppe Voraussetzung.
Unterschreitung der 70 % – Klausel: Bewilligung durch die Bildungsdirektion.
Durchführung:
Ziel, Inhalt und Dauer: Entscheidung durch das Klassen- oder Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss.
Erziehungsberechtigte:
Information über Dauer, Adresse, Ausrüstung usw.
Abgabe einer Erklärung durch die Erziehungsberechtigten, ob sie im Falle eines Ausschlusses ihr Kind alleine heimreisen lassen oder für eine Beaufsichtigung Sorge tragen.
Erste-Hilfe-Leistung muss gewährleistet sein.
Ausschluss eines Schülers:
Bei schwerwiegender Störung des geordneten Ablaufes.
Bei Gefährdung der eigenen oder der Sicherheit anderer.
Ausschluss durch den Leiter der Schulveranstaltung: Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und des Schulleiters.
Begleitpersonen:
Als Leiter ein vom Schulleiter beauftragter Lehrer. Zusätzlich zum Leiter: Lehrer oder geeignete Personen:
- bei mehrtägigen Schulveranstaltungen mit
– überwiegend leibeserziehlichen Inhalten: ab 12 Schülern je eine weitere Begleitperson
– überwiegend projektbezogenen Inhalten: ab 17 Schülern je eine weitere Begleitperson
– überwiegend sprachliche Schwerpunkte: ab 23 Schülern je eine weitere Begleitperson - Weitere zusätzliche Begleitpersonen: Das Klassenforum (bei Veranstaltungen einer Klasse) oder das Schulforum (bei Veranstaltungen mehrerer Klassen) bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss (PTS) kann im Hinblick auf Sicherheit und pädagogischen Ertrag weitere Begleitpersonen bestellen.
3. Abgeltung für Schulveranstaltungen
siehe PAUSCHGEBÜHREN
Stand: Jänner 2025