Pragmatische LehrerInnen
§ 3 GG:
Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt und allfälliger Zulagen (Dienstalterszulagen, Dienstzulagen). Außer den Monatsbezügen gebührt dem Beamten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 v.H. des Monatsbezuges, der ihm für den Monat der Auszahlung zusteht.
§ 6 GG:
Der Anspruch auf den Monatsbezug beginnt mit dem auf den Tag des Dienstantrittes nächstfolgenden Monatsersten oder, wenn der Dienst an einem Monatsersten angetreten wird, mit diesem Tage.
§ 7 GG:
Der Monatsbezug ist am Ersten jedes Monates oder, wenn der Monatserste kein Arbeitstag ist, am vorhergehenden Arbeitstag im vorhinein auszuzahlen.
Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Lehrer bekannt zu gebendes Gehaltskonto.
Bruttobezug: | Abzüge: |
Bruttogehalt | Krankenversicherungsbeitrag: 4,10 % der Krk/SV-Bemessung |
Dienstzulage | |
Pensionsbeitrag: 10,25 % von PB-Bemessung | |
Kinderzuschuss (€ 15,60 pro Kind) | Wohnbauförderungsbeitrag: 0,5 % vom Gehalt + DZ + ML (höchstens jedoch € 30,30) |
ML-Vergütung | Lohnsteuer lt. Lohnsteuerbemessungsgrundlage |
Familienbeihilfe | Gewerkschaftsbeitrag: 1 % (höchstens € 32,94) |
Fahrtkostenzuschuss | Versicherungsprämien (z.B. Krankenzusatzversicherung) |
Sonderzahlung | Bezugsumwandlung max. € 25,00 |
Dienstalterszulage (daz+DAZ) |
NETTOBEZUG = BRUTTOBEZUG MINUS ABZÜGE
VertragslehrerInnen und Landesvertragslehrpersonen
§ 8a VBG:
Dem Vertragsbediensteten gebühren das Monatsentgelt und allfällige Zulagen (Dienstzulagen). Außer dem Monatsentgelt gebührt dem Vertragsbediensteten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 v.H. des Monatsentgeltes, die ihm für den Monat der Auszahlung zustehen.
§ 17 VBG:
Der Anspruch auf das Monatsentgelt beginnt mit dem Tag des Dienstantrittes.
§ 18 VBG:
Das Monatsentgelt und der Kinderzuschuss sind für den Kalendermonat zu berechnen und am 15. jedes Monats oder, wenn dieser Tag kein Arbeitstag ist, am vorhergehenden Arbeitstag für den laufenden Kalendermonat, spätestens aber am Ende des Dienstverhältnisses auszuzahlen.
Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Vertragslehrer bekannt zu gebendes Gehaltskonto.
Bruttobezug: | Abzüge: |
Bruttoentgelt | Sozialversicherungsbeitrag bestehend aus: Krankenversicherungsbeitrag: 4,10 % (bvaeb)Pensionsbeitrag: 10,25 %Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 3 %Wohnbauförderungsbeitrag: 0,5 % |
Dienstzulage | Lohnsteuer lt. Lohnsteuerbemessungsgrundlage |
Bezugsumwandlung max. € 25,00 | |
Gewerkschaftsbeitrag: 1 % (höchstens € 32,94) | |
Kinderzuschuss (€ 15,60 pro Kind) | |
ML-Vergütung | |
Familienbeihilfe | |
Fahrtkostenzuschuss | |
Sonderzahlung | |
Dienstalterszulage |
NETTOENTGELT = BRUTTOENTGELT MINUS ABZÜGE
Stand: Jänner 2024