haben nach folgender Geschäftsordnung durchgeführt zu werden.
§ 1 Aufgaben und Arten der Lehrerkonferenzen
(1) Inhalt
- zur Erfüllung der ihnen durch die Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben
- zur Beratung gemeinsamer Fragen des Unterrichts
- berufliche Fortbildung der Lehrer
(2) Schulkonferenz, Klassenkonferenz, Lehrerkonferenz
- in APS: Schul- und Klassenkonferenz
- zu besonderen Anlässen oder bestimmter Ziele sind auch andere Lehrerkonferenzen möglich, z.B. gegenstandsbezogen
(3) Klassenkonferenzen – mehrere Klassen
Können gemeinsam abgehalten werden – Stimmrecht nur für jene Lehrer, die diese Klasse unterrichten
(4) Klassenlehrersystem → Schulkonferenz = Klassenkonferenz
§ 2 Mitglieder
(1) Lehrer
Lehrer der Schule | → | Schulkonferenz |
Lehrer einer Klasse | → | Klassenkonferenz |
(Lehrer mit mehreren Sprengelschulen: nur Teilnahme an der Konferenz der Stammschule!; Ausnahme: „Notenkonferenz“)
(2) PTS
In Angelegenheiten, bei denen Schülern und Erziehungsberechtigten eine Mitentscheidung zusteht, Teilnahme von Vertretern der Schüler und Erziehungsberechtigten (ev. auch Klassensprecher)
(3) Schularzt
In Angelegenheiten des Gesundheitszustandes von Schülern und Gesundheitsfragen (= beratende Stimme)
§ 3 Einberufung
(1) Einberufung
4 Tage vorher vom Schulleiter (Klassenkonferenz vom Klassenvorstand, Fachkoordinator → Lehrerkonferenz)
(2) Ort – Zeit – Tagesordnung
Aufgaben der Einladung nachweislich und schriftlich zur Kenntnis bringen
(3) Ein Drittel der Lehrer kann eine Einberufung verlangen (Verlangen von einem Drittel der für die Teilnahme an Lehrerkonferenzen in Betracht kommenden Lehrer – schriftlich, Tagesordnung)
(4) Außerhalb der Unterrichtszeit
- an Schultagen (§2 Abs. 3 NÖ Schulzeitgesetz; tunlichst außerhalb der Unterrichtszeit)
- nicht länger als 18:00 Uhr – 3 Stunden nicht übersteigen
(5) Verschiebung
Mindestens die Hälfte der Lehrer
- schriftlich
- unter Angabe von Gründen
- pro Konferenz nur 1x zulässig
§ 4 Vorbereitung
(1) Tagesordnung schriftlich übermitteln
Der Vorsitzende hat für jede Sitzung eine Tagesordnung zu erstellen → jedenfalls
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Besprechung von aktuellen pädagogischen Aufgaben
- Besprechung von einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Erlässen
- Allfälliges
(2) Ein Drittel der Lehrer kann Tagesordnungspunkte verlangen → schriftliches Verlangen vor der Konferenz
(3) Inhalte
Nur gesetzliche Zuständigkeit
§ 5 Vorsitz
(1) je nach Art der Konferenz verschiedene Vorsitzende, z.B.
Schulleiter | → | Schulkonferenz |
Klassenvorstand | → | Klassenkonferenz |
ältester Lehrer | → | bei Lehrerkonferenzen für einen Gegenstand |
(2) Fachkoordinator als Vorsitzender
- Einstufungskonferenz (§ 31b Abs. 3 SchUG)
- Schwerpunktbereiche in Schwerpunktschulen
(3) Schulleiter
Kann jederzeit den Vorsitz übernehmen
(4) Vorsitzender ist für den Ablauf der Konferenz verantwortlich → eröffnet, leitet und schließt
§ 6 Behandlung der einzelnen Angelegenheiten
(1) Wortmeldung – Gegenanträge – Zusatzanträge
Jedes Mitglied der Lehrerkonferenz ist dazu berechtigt, zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu sprechen.
(2) Wortmeldungen
Der Vorsitzende hat in der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort zu erteilen, bei Debatten über einen Antrag steht das Schlusswort dem Antragsteller zu.
(3) Beschlussfassung
Nach Schluss der Debatte durch den Vorsitzenden.
(4) Zielstrebige Führung der Konferenz
- Verhinderung von abschweifenden Debatten
- 1x „Ruf zur Sache“ → dann Wortentzug
§ 7 Beschlussfassung
(1) Abstimmung
- 2/3 Anwesenheit der Mitglieder für Beschlussfassung notwendig
- unbedingte Mehrheit
- jedes Mitglied = eine Stimme
- bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende
- keine Stimmübertragung zulässig
- Stimmenthaltungen sind nur im Falle der Befangenheit zulässig
(2) Abstimmung – verschiedene Anträge
- Gegen- und Zusatzanträge sind vor dem Hauptantrag abzustimmen
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses obliegt dem Vorsitzenden
(3) Geheime Abstimmung
Auf Verlangen von 1/4 der Stimmberechtigten durchzuführen
(4) Abstimmung nur über Punkt der Tagesordnung zulässig
§ 8 Protokoll
(1) Schriftliche Aufzeichnung ist über den Verlauf zu führen
- Ort, Datum, Beginn, Ende
- Teilnehmer, bei Nichtteilnahme – Entschuldigungsgrund
- Tagesordnung
- Anträge und Beschlüsse (wörtliche)
- Abstimmungsergebnisse, bei Entscheidungen – Begründung
- Debattenbeiträge (nur bei Verlangen des Teilnehmers)
- Verfügungen des Vorsitzenden (z.B. „Ruf zur Sache“)
- Mitteilungen des Vorsitzenden (Kurzform)
- Fertigung
(2) Protokollführer vom Vorsitzenden zu bestellen → abwechselnd alle Lehrer
(3)
Erstellung: innerhalb von 3 Tagen
Einsicht: 5 Schultage
Fertigung: durch den Vorsitzenden und dem Protokollführer
Stand: Jänner 2025