Lehrfächerverteilung – Stundenplan. §§ 9 und 10 SchUG, § 9 Abs. 2 PVG
Der Schulleiter hat Klassenlehrer (VS, ASO) zuzuweisen und die Lehrfächerverteilung (NÖMS, PTS) nach Beratungen in der Schulkonferenz durchzuführen. Ebenso hat der Leiter eine Diensteinteilung (Stundenplan) zu treffen. Gemäß § 9 Abs. 2 PVG ist mit der Personalvertretung das Einvernehmen herzustellen. Dies bedeutet, dass ohne Zustimmung des Dienststellenausschusses eine Diensteinteilung und Lehrerzuweisung nicht wirksam werden kann. In all jenen Fällen, in denen sich Lehrer nicht an die Personalvertretung wenden, wird angenommen, dass sie mit der getroffenen Einteilung einverstanden sind.
Stand: Jänner 2025