Richtlinien für das Verfahren der Verleihung von Berufstiteln: Rundschreiben des BKA GZ 111.000/0007-I/1/a/2009 vom 9. Februar 2010.
Berufstitel werden durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Dienstbehörde (der Kollegien) im Einvernehmen mit der Personalvertretung verliehen und können neben Amtstiteln an zweiter Stelle geführt werden.

Schulrat / Schulrätin
Für Lehrer der Verwendungsgruppe L2 ab VS, NÖMS, ASO, PTS, BS.
Für Lehrer der Verwendungsgruppe L3.
Voraussetzungen:
a)  ausgezeichnete Dienstbeurteilung und Zusatzkriterien
b)  26 Jahre im Schuldienst

Oberschulrat / Oberschulrätin
Voraussetzungen:
Pkt. a bis b – siehe Schulrat / Schulrätin
Für VS, NÖMS, ASO, PTS: 6 Leiterjahre

Sonstige Bestimmungen
Mindestens 5 Jahre Abstand zu einer anderen Auszeichnung des Bundes.

Stand: Jänner 2025

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